Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Wannenblick“ (ursprüngliche Bezeichnung: „BP Industriestraße 3. Änderung – 1. Erweiterung“) beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 2,7 ha und umfasst die Flurnummern 194/1, 617 TF, 617/1 TF, 617/2 TF, 618TF, 619 TF, 620, 625, 625/1, 853/2 und 853/3 der Gemarkung Wertach (TF steht für Teilfläche). Der genaue Umgriff ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Ortsrand von Wertach. Mit dem Vorhaben sollen im Anschluss an bestehende Gewerbeflächen die baurechtlichen Rahmenbedingungen zur Deckung bzw. Sicherung des räumlichen Erweiterungsbedarfs lokaler Gewerbetreibender geschaffen werden.
Der Gemeinderat hat am 04.04.2019 in öffentlicher Sitzung den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Nördlicher Wannenblick“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 04.04.2019 gebilligt und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angeordnet.
Der Entwurf des genannten Bebauungsplanes, mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 23.04.2019 bis 24.05.2019
in der Marktgemeinde Wertach, Rathausstraße 3, 87497 , im Büro ZiNr. 6 im OG bei Herrn Meyer während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. In dieser Zeit können die Planunterlagen während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Ergänzend hierzu stehen o.g. Unterlagen während des genannten Zeitraumes unter folgendem Link zur Einsicht bereit:
https://www.markt-wertach.de/aktuelles/baugebiete/baugebiet-noerdlicher-wannenblick.html
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Als Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Informationen zu den Schutzgütern Mensch/ menschliche Gesundheit, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden und Geomorphologie, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, kulturelles Erbe/Sachgüter (v.a. dargestellt im Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie im Schallschutzgutachten tecum von Juli 2010).
• Die Fläche weist keine nennenswerte Aufenthaltsqualität auf. Bezüglich der Erholungsnutzung ist der partielle Wegfall der Fläche als Langlaufloipe festzuhalten. Ansonsten sind für das Schutzgut Mensch/Gesundheit keine bedeutenden Einschränkungen oder Wirkungen nach außen zu erwarten. Die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen werden insgesamt als gering bis mittel eingestuft.
• Dem Geltungsbereich kommt mit seiner naturschutzfachlichen Ausstattung und der intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung hinsichtlich des Schutzgutes Arten und Lebensräume eine geringe Bedeutung zu. Das Schutzgut Pflanzen und Tiere ist innerhalb des Plangebietes in Bezug auf die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen nur in geringem Maße betroffen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt werden als gering eingestuft.
• Das Plangebiet ist durch die bereits bestehenden Gewerbebetriebe und Verkehrsflächen hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme vorbelastet. Die baubedingten Flächenumnutzungen werden aufgrund des hohen Versiegelungsgrades (GRZ 0,8) für das Schutzgut Fläche mit „hoch“ bewertet.
• Insgesamt wird die Bestandssituation des Oberflächenwassers mit mittel bewertet. Das Grundwasser weist mit den guten Grundwasserleitern eine allgemein hohe Bedeutung auf, aufgrund der grundsätzlich geringen Versickerungsleistung der oberen Bodenschichten (Lehm) wird diese jedoch wieder verringert. Die Bedeutung des Grundwassers im Geltungsbereich wird demnach als mittel eingestuft. Insgesamt kommt dem Schutzgut Wasser eine mittlere Bedeutung zu. Insgesamt werden die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als gering bis mittel eingeschätzt.
• Dem Schutzgut Klima und Luft kommt im Geltungsbereich eine geringe bis mittlere Bedeutung zu. Die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft sind als gering bis mittel einzustufen.
• Bei den Böden liegen Vorbelastzungen durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung vor. Entsprechend der Bestandsbewertung der Bodenfunktionen werden die anlage- und baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Geomorphologie in Bezug auf die Speicher- und Reglerfunktionen als mittel, auf die Lebensraumfunktion als gering bis mittel und auf die Ertragsfunktion als mittel bis hoch bewertet.
• Der Geltungsbereich ist hinsichtlich des Schutzgutes Landschaft aufgrund seiner recht intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der bereits bestehenden Überbauung und dem Mangel an strukturbildenden Elementen für das Landschaftsbild von geringer bis mittlerer Bedeutung zu werten.
• Im Geltungsbereich oder in dessen näheren Umfeld liegen (mit Ausnahme der bestehenden Gebäude und Verkehrsflächen, elektrischer Freileitung etc.) keine weiteren Sachgüter. Das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter hat eine geringe Bedeutung.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden wurden darüber hinaus keine umweltrelevanten Themen vorgebracht.
Markt Wertach 09.04.2019
Gez.
Eberhard Jehle
Erster Bürgermeister
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.07.2017 über den Entwurf der Bebauungsplansatzung für das Bebauungsplangebiet „3. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Industriestraße (südlich der Industriestraße)“ beraten und entschieden, mit diesem Entwurf und den zugehörigen Anlagen (zeichnerischer Teil i.d.F.v. 20.07.2017, Textteil i.d.F.v. 20.07.2017) die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Daher kann der Bebauungsplanentwurf mit den Anlagen im Bauamt des Rathauses des Marktes Wertach bei Herrn Meyer, Zimmer Nr. 4, 1. Stock, in der Zeit von Montag, 31.07.2017 bis Freitag, 11.08.2017, während der Öffnungszeiten und nach telefonischer Vereinbarung, eingesehen werden. Die Planunterlagen werden auf Wunsch erörtert.
Während des genannten Zeitraumes können die Bürgerinnen und Bürger sich zur gemeindlichen Planung äußern; über die eingegangenen Äußerungen berät und entscheidet dann der Marktgemeinderat in eigener Sitzung, zu der separat Einladung ergeht.
Wertach, 25.07.2017
Gez.
Jörg Meyer
Haupt- und Bauamt