Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.02.2018 beschlossen, für eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Nattererhof“ eine „1. Änderung des Bebauungsplanes Am Nattererhof“ aufzustellen, um eine angepasste Bebauung und innerörtliche Nachverdichtung in diesem Bereich zu ermöglichen und ortsbildverträglich zu regeln sowie um die Art der baulichen Nutzung der tatsächlichen Bestandssituation anzupassen. Das betroffene Gebiet ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan; der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5.145 m².
Wertach,12.02.2018
Markt Wertach
Gez.
Jörg Meyer
Verwaltungsamtsrat