Rathaus von Wertach
Lesedauer 5 Minuten

Information aus dem Paßamt und Einwohnermeldeamt

Hier erhalten Sie Informationen aus dem Melde- und Passamt: Informationen zum Bundesmeldegesetz, Kosten der Pässe usw.

Bild Geli Pass

Angelika Meyer

Telefon: 08365/7021-11

Nachricht

EINWOHNERMELDEAMT Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Wohnungsgeberbestätigung:

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab Oktober unter der Internetadresse abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt vom Markt Wertach, Rathausstr. 3, 87497 Wertach zur Abholung bereit.

Meldepflicht:

Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.

Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.

Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)

Besucherregelung:

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Aus dem Passamt

Informationen über den neuen Personalausweis gibt es im Personalausweisportal

AusweiseKosten
Personalausweis37,00 EUR
vorl. Personalausweis10,00 EUR
Personalausweis unter 24 Jahre22,80 EUR
Reisepass unter 24 Jahre37,50 EUR
Reisepass ab 24 Jahre70,00 EUR
Expressreisepass unter 24 Jahren69,50 EUR
Expressreisepass ab 24 Jahre102,00 EUR
vorl. Reisepass26,00 EUR
Führungszeugnis13,00 EUR
Meldebestätigung5,00 EUR

Die Lohnsteuerklasse ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.

nachfolgene Formulare können herunter geladen und am PC ausgefüllt werden. Danach bitte ausdrucken - unterschreiben - und im Einwohnermeldeamt abgeben.

Anmeldung

PDF Dateigröße 161,18 kB

Wohnungsgeber-bescheinigung

PDF Dateigröße 24,43 kB

Ummeldung

PDF Dateigröße 70,75 kB

Abmeldung

PDF Dateigröße 79,75 kB

Verlustmeldung (Ausweispapiere)

PDF Dateigröße 66,4 kB

Abholvollmacht

PDF Dateigröße 147,05 kB
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Dieses kommunale E-Government-Portal des Marktes Wertach bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge online einzureichen und bei kostenpflichtigen Anforderungen diese auch online zu bezahlen. Ihr Antrag wird direkt an die zuständige Dienststelle zur Bea...

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87497 Wertach
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Tel. +49 8365 70210
Fax +49 8365 702122

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bitte direkt an rechnung@wertach.de

Oder mit dem sicheren Kontaktformular:

https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89885343764

Behördennummer 115

Von Montag bis Freitag ist die Tel.: 115 in Stadt und Landkreis jeweils von 7.30 bis 18 Uhr besetzt. Anrufende erhalten dort nicht nur Auskünfte zu lokalen Themen, sondern auch zu Fragen, die Behörden bundesweit betreffen.

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr 
08:00-12:00
Mittwoch 
14:00-17:00
Sa, So 
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