Stille Tage
Am Volkstrauertag, 17. November, am Buß- und Bettag, 20 November am Totensonntag, 24. November und am Heiligen Abend, 24. Dezember 2024, sind nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verboten, sofern dabei nicht ein entsprechend ernster Charakter gewahrt wird. Die Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten jeweils von 2 Uhr bis Mitternacht.